1. Diese Mediationsregeln („die Regeln“) werden von ADR Center Global („ADR Center“) und seinen Mediatoren verwaltet.
2. Sie gelten für alle Streitigkeiten, für die die Parteien eine Lösung anstreben und schriftlich vereinbart haben, ihren Streitfall gemäß diesen Regeln einer Mediation zu unterziehen, sei es durch Vertrag, Unterwerfungsvereinbarung oder Überweisung. Die Parteien können diese Regeln vorbehaltlich der Zustimmung des ADR-Zentrums und der Zustimmung des Mediators einvernehmlich ergänzen.
3. Am Ende der ersten Online-Mediationssitzung können die Parteien beschließen, ihre Mediation in einer bestimmten Gerichtsbarkeit durchzuführen, im Einklang mit einem spezifischen gesetzlichen oder regulatorischen Rahmen für Mediation, vorbehaltlich der zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung geltenden öffentlichen oder privaten Mediationsrichtlinien.
4. Die Mediation wird gemäß diesen Regeln angewendet, sofern die Parteien nicht gemäß dem obigen Punkt ein anderes Schlichtungsverfahren vereinbaren.
1. In diesen Regeln haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:
ADR Center: ADR Center Global srl – Società Benefit ist eine nach italienischem Recht eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der italienischen Unternehmensregistrierungsnummer (REA) RM-1541118 und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer IT 14722131001. Der eingetragene Firmensitz befindet sich in Via Marcantonio Colonna 54 – 00192 Rom, Italien, oder bei einem anderen verbundenen Unternehmen.
Vom ADR Center akkreditierter Mediator: Von der ADR Center Academy gemäß der SOLVE-Schulungsmethode ausgebildeter Mediator;
Mediationsvereinbarung: eine schriftliche Vereinbarung, in der die Parteien und das ADR Center vereinbaren, an einem Mediationsverfahren teilzunehmen, das vom ADR Center geleitet und von einem Mediator des ADR Centers moderiert wird und das Ziel hat, das Problem durch Mediation zu lösen.
Fallmanager: Der/Die vom ADR Center beauftragte(n) Fachmann/Fachfrau für die Verwaltung des Fallmanagementsystems, die Prüfung der Mediationsanfrage, die Kommunikation mit den Parteien und Mediatoren, die Bearbeitung von Dokumenten und Logistik, die Koordinierung von Mediatorterminen und Sitzungsvereinbarungen, die Ausstellung von Rechnungen und die Nachverfolgung von Zahlungen. Dabei bleiben sie unparteiisch und zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Erste Online-Mediationssitzung: eine zweistündige strukturierte Online-Sitzung, in der die Parteien ihren Streit vertraulich mit einem Mediator des ADR-Centers besprechen können, um die Durchführbarkeit einer Mediation zu beurteilen, festzustellen, ob sie bereit sind, damit fortzufahren, und die effektivste Methode hierfür zu entwickeln.
Gebühr für die erste Online-Mediationssitzung: die einmalige Gebühr, die von den Parteien gemeinsam für die erste Mediationssitzung in der in diesen Regeln festgelegten Höhe zu entrichten ist und auf der Website des ADR-Zentrums öffentlich verfügbar ist.
IMI-zertifizierter Mediator: Erfahrener Mediator, der die Prüfung im Rahmen eines Qualifying Assessment Program (QAP) für erfahrene Mediatoren besteht, das zuvor vom International Mediation Institute (IMI) bewertet und genehmigt wurde.
IMI-qualifizierter Mediator: Mediator, der durch ein Certified Mediation Training Program (CMTP) ausgebildet wurde, das zuvor vom International Mediation Institute (IMI) bewertet und genehmigt wurde.
Thema: Die von den Parteien während der Mediation angesprochenen Themen.
Mediation: ein gemeinsames Entscheidungsverfahren, bei dem die Parteien versuchen, ihre Probleme mit Unterstützung eines Mediators des ADR-Zentrums und in Übereinstimmung mit den Regeln zu lösen.
Mediationsbrief: ein kurzes Dokument, das jede Partei vor der ersten Mediationssitzung vertraulich mit dem Mediator teilt. Es enthält Informationen über die Art des Streits, eine Zusammenfassung des Sachverhalts, die Anwendung des Rechts, frühere Beilegungsversuche, die Einschätzung der Hindernisse vor einer Beilegung und sonstige Informationen, die dem Mediator bei der Vorbereitung und Strategieentwicklung für eine wirksame Mediation helfen können. Der Mediationsbrief kann einen geschlossenen, dem Mediator vorbehaltenen Teil und einen offenen Teil enthalten (z. B. die nominelle Liste der an der Mediation teilnehmenden Vertreter, die Einladung zu Verhandlungen, die so formuliert ist, dass die andere Partei sich eher geneigt fühlt, als problemlösender Verbündeter und nicht als rechtlicher Gegner in die Verhandlungen einzutreten). Die offenen Teile werden vom Mediator gleichzeitig mit beiden geteilt (wenn eine Partei dem Mediator keinen Mediationsbrief teilt, erhält sie den offenen Teil des Mediationsbriefs der anderen Partei nicht).
Mediator (oder Mediator des ADR-Centers): Die Person, die die Mediation durchführt, als Mediator ausgebildet und zertifiziert ist und im Mediatorengremium des ADR-Centers aufgeführt ist.
Partei(en): die Parteien, die versuchen möchten, das Problem durch Mediation zu lösen.
Antrag: ein gemeinsam von allen Parteien, von einer Streitpartei oder einem interessierten Beteiligten eingereichter Antrag auf Mediation zusammen mit den entsprechenden Unterlagen.
Antragsteller: Partei(en), die den Antrag auf Mediation stellen.
Antwortende Partei: Partei(en) eines Falles, die den Antrag nicht gestellt haben und aufgefordert werden, auf die Einladung zur Mediation zu antworten.
Regeln: diese Regeln.
1. Eine Mediation kann (a) durch einen gemeinsamen Antrag aller Parteien oder (b) durch einen einseitigen Antrag im Rahmen einer Mediationsklausel, eines Rechtsrahmens oder anderweitig eingeleitet werden, verbunden mit der Aufforderung, die andere Partei einzuladen. Jede Partei, die eine Mediation oder eine erste Online-Mediationssitzung zur Prüfung der Durchführbarkeit des Verfahrens zur Lösung des Problems einleiten möchte, kann einen Mediationsantrag über das Fallmanagementsystem des ADR Centers einreichen (weitere Informationen zur Einreichung eines Mediationsfalls finden Sie unter adrcenter.com).
2. Die anfragende Partei kann das ADR Center unter Angabe des Namens und der Kontaktdaten der anderen Partei bitten, eine andere Partei zur Teilnahme an einem Mediationsverfahren oder einer ersten Online-Mediationssitzung einzuladen. Nach Eingang einer solchen Anfrage kontaktiert das ADR Center die antwortende(n) Partei(en) innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Anfrage und erleichtert die Entscheidung über die Teilnahme an einer ersten Online-Mediationssitzung, in der die Parteien die Durchführbarkeit des Verfahrens zur Lösung des Problems besprechen, oder an einem vollständigen Mediationsprozess gemäß diesen Regeln.
3. Der Mediationsantrag kann gegebenenfalls ein Mediationsschreiben enthalten und angeben, ob zusätzlich eine erste Online-Mediationssitzung zur Prüfung der Mediationseignung beantragt wird. Er muss außerdem die Kontaktdaten aller Streitparteien und gegebenenfalls deren Rechtsbeistand in der Mediation enthalten. Der Antrag muss klar angeben, wer die antragstellende(n) Partei(en) und wer die antwortende(n) Partei(en) ist/sind, die vom ADR Center kontaktiert und zur Mediation eingeladen werden sollen.
4. Die ersuchende Partei kann alle Unterlagen beifügen, die ihrer Ansicht nach zum besseren Verständnis des Falles beitragen können.
5. Sofern nicht alle Parteien den Antrag auf ein vollständiges Mediationsverfahren einreichen, legt das ADR-Center den Termin für die erste Online-Mediationssitzung innerhalb von 20 bis 40 Werktagen nach Eingang des Antrags fest und lädt die antwortenden Parteien umgehend ein. Die Einladung erfolgt über das Fallmanagementsystem des ADR-Centers, und eine Benachrichtigung erfolgt per E-Mail. Die antwortenden Parteien werden nach Möglichkeit telefonisch und per Post kontaktiert.
6. Wenn die antwortende Partei die Einladung ablehnt oder nicht innerhalb von 10 Werktagen ab dem Datum der Einladung antwortet, wird die Angelegenheit mit einer Benachrichtigung an die anfragende Partei abgeschlossen.
7. Wenn die antwortende Partei sich bereit erklärt, entweder an der Mediation oder an einer ersten Online-Mediationssitzung teilzunehmen, übermittelt sie dem ADR Center den Mediationsbericht sowie sämtliche Informationen und Dokumente, die sie für ein besseres Verständnis des Falls als notwendig erachtet.
8. Vor der ersten Online-Mediationssitzung bespricht der Fallmanager mit den Parteien gesondert die Art der erforderlichen Mediationsexpertise, die verfügbaren Mediatoren aus der Liste des ADR-Centers, die dem Fall zugewiesen werden sollen, und die Gebührenstruktur, die je nach Dienstalter des ausgewählten Mediators gelten kann.
1. Das ADR-Zentrum bestellt einen vom ADR-Zentrum akkreditierten Mediator oder einen Mediator aus der Liste der IMI-qualifizierten oder IMI-zertifizierten Mediatoren des International Mediation Institute (IMI) (https://imimediation.org/) je nach Wunsch der Parteien und Verfügbarkeit des Mediators. Die Bestellung richtet sich nach der Komplexität und dem Streitgegenstand, der Anzahl der Parteien und den Präferenzen der Parteien.
2. Die Parteien können einen oder mehrere Mediatoren ernennen oder das ADR-Zentrum mit der Ernennung eines oder mehrerer Mediatoren zur Mediation oder Mitmediation des Falles beauftragen. Die Bestimmungen der Verfahrensordnung sind dabei für jeden Mediator verbindlich. Unter geeigneten Umständen kann das ADR-Zentrum den Parteien von sich aus die Einsetzung mehrerer Mediatoren vorschlagen.
3. Tritt vor oder während der Mediation eine Situation ein, die den Zweck, die Neutralität und die Unparteilichkeit des Mediators beeinträchtigen könnte, ist der Mediator verpflichtet, die Parteien hierüber zu informieren. Diese entscheiden über die Fortsetzung oder Beendigung des Mediationsverfahrens. Unabhängig von den Ansichten der Parteien ist der Mediator berechtigt, seine Mitwirkung am Mediationsverfahren zu beenden, wenn er der Ansicht ist, dass seine Neutralität, Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit erheblich beeinträchtigt ist und er seine Objektivität nicht mehr wahren kann.
1. Bevor der Mediator seine Ernennung offiziell annimmt, unterzeichnet er eine Erklärung seiner Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit.
2. Jeder Mediator, unabhängig davon, ob er von den Parteien gemeinsam ausgewählt oder vom ADR Center ernannt wurde, legt sowohl dem ADR Center als auch den Parteien offen, ob er ein finanzielles oder persönliches Interesse am Ausgang der Mediation hat oder ob Tatsachen oder Umstände vorliegen, die eine Befangenheit oder eine Verbindung zu einer der Parteien vermuten lassen. Nach Erhalt dieser Informationen und nach Einholung der Ansichten der Parteien kann das ADR Center den Mediator vorzugsweise aus den zuvor von den Parteien übermittelten Listen geeigneter Mediatoren ersetzen.
3. Jede Partei kann das ADR-Zentrum aus triftigen Gründen im Zusammenhang mit Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit um die Ersetzung des Mediators ersuchen. Das ADR-Zentrum entscheidet innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang des Antrags über den Antrag.
1. Von den Parteien wird erwartet, dass sie persönlich an der Mediation teilnehmen. Sie können sich von Anwälten, Sachverständigen oder anderen Beratern begleiten lassen, sofern deren Rolle im Voraus bekannt gegeben wird.
2. Kann eine Vertragspartei nicht persönlich erscheinen, muss sie einen Vertreter benennen, der über die Streitigkeit umfassend informiert und befugt ist, eine Einigung auszuhandeln und abzuschließen.
3. Von Parteien, die keine natürlichen Personen sind, wird erwartet, dass während der gesamten Dauer der Mediation ein leitender Angestellter, Partner oder sonstiger Mitarbeiter anwesend ist, der befugt ist, Entscheidungen zur Streitbeilegung zu treffen. Der Mediator verlangt von diesen Personen einen Nachweis über die Vertretungsvollmacht.
1. Datum und Uhrzeit jeder Mediationssitzung werden vom Mediator in Absprache mit den Parteien und dem ADR-Zentrum festgelegt.
2. Die Sitzungen können online, in den Einrichtungen des ADR-Centers oder an einem anderen gemeinsam vereinbarten Ort abgehalten werden.
3. Das bevorzugte Format (persönlich, online oder hybrid) sollte vor jeder Sitzung vereinbart werden.
1. Die Durchführung der ersten Online-Mediationssitzung ist optional und keine Voraussetzung für die Einleitung einer vollständigen Mediation. Das ADR Center benachrichtigt die anfragende Partei über die Zustimmung der antwortenden Partei zur Teilnahme an einer ersten Online-Mediationssitzung oder Mediation und setzt eine Frist für die Zahlung der vorläufigen Mediationskosten bzw. der Gebühr für die erste Online-Mediationssitzung. Werden diese Kosten nicht fristgerecht bezahlt, wird das Verfahren abgeschlossen und die Parteien werden informiert.
2. Die erste Online-Mediationssitzung wird von einem vom ADR-Zentrum beauftragten Online-Mediator unter Beteiligung einer oder beider Parteien durchgeführt. Ziel ist es, den Sachverhalt zu beurteilen, den Mediationsprozess zu erläutern und die Bereitschaft zur vollständigen Mediation festzustellen.
3. Nach der Sitzung entscheiden die Parteien, ob sie eine Mediation durchführen möchten. Lehnen sie die Mediation ab, ist die Angelegenheit abgeschlossen und es fallen keine weiteren Gebühren an.
4. Wenn die Parteien beschließen, mit der vollständigen Mediation fortzufahren, legen sie gemeinsam mit dem Mediator des ADR-Zentrums und dem Fallmanager die Bedingungen fest, unter denen dies geschehen soll, und den Ablauf des Verfahrens.
5. Die bereits offengelegten Mediationsunterlagen und Dokumente sind vertraulich und dürfen nur mit Zustimmung und auf Anweisung der offenlegenden Partei ganz oder teilweise weitergegeben werden.
6. Die Korrespondenz mit dem ADR-Zentrum erfolgt in englischer Sprache. Die Mediation wird in der von den Parteien und dem Mediator des ADR-Zentrums vereinbarten Sprache durchgeführt. Vereinbaren die Parteien, das Verfahren in einer Sprache durchzuführen, die die beauftragten Mediatoren nicht beherrschen, organisiert das ADR-Zentrum Übersetzungsdienste und informiert die Parteien über etwaige Zusatzkosten zur Genehmigung.
1. Die Parteien können sich dafür entscheiden, sofort mit der vollständigen Mediation zu beginnen, auch wenn noch keine erste Online-Mediationssitzung stattgefunden hat oder diese beendet wurde. Der Mediator kann die Mediation flexibel gestalten und dabei die Umstände des Falles, die Präferenzen der Parteien und die Notwendigkeit eines effizienten Streitbeilegungsprozesses berücksichtigen. Der Mediator ist nicht befugt, den Parteien einen Vergleich aufzuzwingen. Er ist befugt, nach eigenem Ermessen sowohl gemeinsame als auch getrennte Treffen mit den Parteien durchzuführen, vorbehaltlich umfassender Konsultationen mit den Parteien. Auf Wunsch und sofern für alle Beteiligten akzeptabel, kann der Mediator mit Zustimmung der Parteien unverbindliche Vergleichsvorschläge unterbreiten.
2. Die Aufzeichnung oder Transkription der von den Teilnehmern abgegebenen Erklärungen und ausgetauschten Informationen sowie der Annahme oder Ablehnung etwaiger Vergleichsvorschläge des Mediators oder der Parteien ist untersagt.
3. Mediationssitzungen, ob gemeinsam oder einzeln, sind privat und vertraulich. Andere Personen als die Parteien und ihre Vertreter dürfen nur mit deren Zustimmung und nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung teilnehmen.
4. Jede Partei handelt während des Mediationsverfahrens nach Treu und Glauben und erhält die gleiche Gelegenheit, ihren Standpunkt zu den erörterten Fragen darzulegen.
5. Im Mittelpunkt des Mediationsverfahrens sollte der Grundsatz der Schadensvermeidung stehen. Demnach darf weder den Parteien noch anderen Personen durch ein Mediationsverfahren Schaden zugefügt werden. Die Parteien sollten Bedenken hinsichtlich einer möglichen Schädigung jederzeit dem Mediator oder dem ADR-Zentrum vortragen.
1. Die Mediation endet, wenn:
Die Parteien haben eine umfassende und endgültige Mediationsvereinbarung getroffen.
Eine oder mehrere Parteien erklären ihre Absicht, nicht fortzufahren;
Der Mediator kommt zu dem Schluss, dass weitere Bemühungen den Streit wahrscheinlich nicht beilegen werden.
Die im Voraus festgelegte Frist für die Dauer der Mediation ist abgelaufen und die Parteien haben sich nicht auf eine Verlängerung geeinigt.
Erforderliche Gebühren oder Kosten wurden nicht fristgerecht bezahlt;
Das ADR Center beendet den Prozess aus administrativen oder verfahrenstechnischen Gründen.
2. Jede Partei oder der Mediator teilt ihre Absicht, das Verfahren zu beenden, über das Fallmanagementsystem des ADR-Centers mit.
1. Alle Informationen, Aufzeichnungen, Berichte und sonstigen Dokumente, die ein Mediator während seiner Tätigkeit erhält, sind vertraulich. Der Mediator ist nicht verpflichtet, diese Aufzeichnungen offenzulegen oder in einem kontradiktorischen Verfahren oder vor einem Gericht im Zusammenhang mit der Mediation auszusagen oder Beweise vorzulegen. Die Parteien wahren die Vertraulichkeit der Mediation und werden sich in keinem Schieds-, Gerichtsverfahren oder sonstigen Verfahren auf folgende Unterlagen berufen oder diese als Beweismittel verwenden:
auf im Verlauf des Mediationsverfahrens geäußerte Ansichten oder Vorschläge oder Angebote einer anderen Partei oder des Mediators;
b. Zugeständnisse einer anderen Partei im Laufe des Mediationsverfahrens in Bezug auf den Streitgegenstand;
c. ein Beweismittel oder eine Beweisquelle nicht allein aufgrund seiner Verwendung im Rahmen der Mediation unzulässig wird.
2. Im Einklang mit bewährten internationalen Praktiken dürfen die in nichtöffentlichen Sitzungen (Caucuses) offengelegten Informationen nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung der offenlegenden Vertragspartei an die andere Vertragspartei weitergegeben werden.
3. Diese Verpflichtungen gelten für die Parteien, ihre Vertreter, Beobachter und das ADR-Zentrum.
1. Weder das ADR Center noch ein Mediator haftet gegenüber einer Partei für angebliche Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit einer gemäß diesen Regeln durchgeführten Mediation oder der daraus resultierenden Vergleichsvereinbarung, außer in Fällen vorsätzlichen Fehlverhaltens oder grober Fahrlässigkeit.
1. Der Mediator legt diese Regeln aus und wendet sie an, soweit sie seine Aufgaben und Verantwortlichkeiten betreffen. Alle übrigen Verfahren werden vom ADR-Zentrum ausgelegt und angewendet.
1. Sofern zwischen den Parteien und dem ADR-Center nichts anderes vereinbart wurde, werden die Mediationsgebühren und -kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gebühren und Kosten des Mediators, von jeder Partei der Mediation zu gleichen Teilen gemäß „Anhang Nr. 1 Mediationsgebührenverzeichnis“ bezahlt, das einen untrennbaren, verbindlichen Bestandteil dieser Regeln bildet.
1. Sofern nicht alle Parteien schriftlich zustimmen, darf der Mediator in keinem Schieds- oder Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Streitigkeit, die Gegenstand der Mediation war, als Schiedsrichter oder als Vertreter oder Berater einer Partei auftreten.
2. Im Hinblick auf die ethischen Zwecke der internationalen Mediationsregeln des ADR Center wird erwartet, dass der obige Absatz in den kommenden 12 Monaten nach Abschluss des Mediationsprozesses des ADR Center anwendbar sein wird.
1. Die Parteien verpflichten sich, während der Mediation kein Schiedsgerichtsverfahren oder Gerichtsverfahren hinsichtlich eines Streitfalls einzuleiten, der Gegenstand der Mediation ist. Eine Partei kann jedoch ein Schiedsgerichtsverfahren oder Gerichtsverfahren einleiten, wenn diese Verfahren ihrer Auffassung nach entweder zur Unterbrechung einer Verjährungsfrist, einschließlich einer gegebenenfalls anwendbaren Verjährungsfrist, oder anderweitig zur Wahrung ihrer Rechte im Falle eines Scheiterns der Mediation erforderlich sind.
1. Eine im Mediationsverfahren erzielte Einigung ist erst dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich festgehalten und von den Parteien oder in deren Namen unterzeichnet wurde. Das ADR Center und/oder der Mediator sind weder für die Formalisierung der Einigung zuständig noch verpflichtet. Der endgültige Wortlaut der Einigung und ihre spätere Durchsetzbarkeit werden von den Parteien und ihren Anwälten gemeinsam beschlossen und umgesetzt.
1. Die Mediation unterliegt dem Recht des Staates, in dem sie stattfindet, und wird nach diesem Recht durchgeführt. Die Gerichte des Staates, in dem die Mediation stattfindet, sind ausschließlich zuständig für die Beilegung aller Ansprüche, Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Mediation ergeben.